Beitrittserklärung zum Förderverein Hallenbad Rhein-Selz e.V. 

Mitgliedschaft

Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Mitglied im Förderverein Hallenbad Rhein-Selz e.V. Der
Mitgliedsbeitrag kann ohne besondere Bescheinigung beim Lohnsteuerjahresausgleich bei jedem
Finanzamt geltend gemacht werden (Spende an eine gemeinnützige Organisation). Beitritt und
Austritt müssen schriftlich erklärt werden. Mit dem Beitritt erkennen Sie die Vereinssatzung an

Mitgliedsbeitrag

27 Euro jährlich (Stand Februar 2025). 

SEPA-Lastschriftmandat


Ich ermächtige den Förderverein Hallenbad Rhein-Selz e.V., den jeweils für das Geschäftsjahr
gültigen Mitgliedsbeitrag von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Gläubiger-ID: DE51ZZZ00002794494.


Zusatzinformation für minderjährige Antragsteller


Ich beantrage hiermit die Mitgliedschaft im Verein und bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich habe die Statuten/Satzung und die Datenschutzhinweise gelesen.

Informationen zum Datenschutz gemäß DSGVO


Verantwortlicher:
Förderverein Hallenbad Rhein-Selz
Sant‘ Ambrogio-Ring 33 

55276 Oppenheim 

Zweck der Datenerhebung:
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Verwaltung der
Mitgliedschaft, zur Kommunikation mit den Mitgliedern sowie zur Erfüllung der satzungsgemäßen
Aufgaben des Vereins verwendet.
Rechtsgrundlage:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags).
Für optionale Angaben (z. B. Veröffentlichung von Fotos) ist eine separate Einwilligung
erforderlich.
Speicherdauer:
Ihre Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus gemäß gesetzlicher oder
fiskalischer Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Betroffenenrechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. 


Ich willige ein/nicht ein, dass der Verein mich per E-Mail über Veranstaltungen und Neuigkeiten
informiert. Pflichtmitteilungen wie die Einladung zu Mitgliederversammlungen erfolgen immer
per E-Mail.

Ja